Betreuungsgebühren


Hier finden Sie alle Informationen zu den Gebühren im AWO Kinderhaus am Schloss.


Erklärung zu den Gebührenstufen:
Stufe 1 = mit einem kindergeldberechtigen Kind in der Familie
Stufe 2 = mit zwei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 3 = mit drei kindergeldberechtigten Kindern in der Familie
Stufe 4 = mit vier oder mehr kindergeldberechtigten Kindern in der Familie


Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, die bei Ihnen in der Familie leben und im Haushalt wohnen. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können berücksichtigt werden, wenn Sie uns einen Nachweis über den weiteren Bezug von Kindergeld vorlegen.

 

Die aktuelle Gebührensatzung finden sie auch unter www.schorndorf.de


Gebühren ab 01.09.2022


Betreuung für Kinder über drei (Kindergarten - Ü3)

GANZTAGESBETREUUNG (GT 40)

  1. Stufe: 262 €
  2. Stufe: 210 €
  3. Stufe: 131 €
  4. Stufe:   66 €

zzgl. Verpflegungspauschale*

(inkl. Frühstück, Mittagessen & Snack)

monatlich 109 €/Tagessatz 5,45 €

 


GANZTAGESBETREUUNG (GT 50)

  1. Stufe: 328 €
  2. Stufe: 262 €
  3. Stufe: 164 €
  4. Stufe:   82 €

zzgl. Verpflegungspauschale*

(inkl. Frühstück, Mittagessen & Snack)

monatlich 109 €/Tagessatz 5,45 €

 



Betreuung für Kinder unter Drei (Krippe - U3)

GANZTAGESBETREUUNG (Krippe 40)

  1. Stufe: 500 €
  2. Stufe: 400 €
  3. Stufe: 250 €
  4. Stufe: 125 €

zzgl. Verpflegungspauschale*

(inkl. Frühstück, Mittagessen & Snack)

monatlich 87 €/Tagessatz 4,36 €

GANZTAGESBETREUUNG (Krippe 50)

  1. Stufe: 625 €
  2. Stufe: 500 €
  3. Stufe: 313 €
  4. Stufe: 156 €

zzgl. Verpflegungspauschale* von 87 €

(inkl. Frühstück, Mittagessen & Snack)

monatlich 87 €/Tagessatz 4,36 €



* Die Verpflegungsentgelte  beinhalten je nach Betreuungsangebot ein Frühstück, ein warmes Mittagessen & einen Nachmittagssnack. Getränke (Wasser & Tee) stehen allen Kindern über den gesamten Tag zur Verfügung. Weitere Informationen zu unserem Verpflegungskonzept finden Sie hier.

 

Die Verpflegungsgebühr wird jeden Monat komplett eingezogen und wir erstatten am Ende des Quartals für alle entschuldigten Fehltage (nach Abmeldung am Fehltag vor 8:30 Uhr) den umgerechneten Tagessatz.

 

Eine Änderung der Gebühr bleibt vorbehalten.